«Politisch motivierte Straftaten sind eine besondere Bedrohung für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Deren zutreffende Erfassung und Analyse und wirksame polizeiliche Bekämpfung ist daher ein besonders wichtiges innenpolitisches Anliegen.»
«Das Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ wurde zum 1. Januar 2001 eingeführt. Erfasst werden alle Straftaten, die einen oder mehrere Straftatbestände der sog. klassischen Staatsschutzdelikte erfüllen sowie Straftaten, bei denen Anhaltspunkte für eine politische Motivation gegeben sind. Die Daten werden im Polizeibereich erhoben und zentral durch das Bundeskriminalamt unter verschiedenen Gesichtspunkten differenziert dargestellt.
Die Straftaten werden folgenden Phänomenbereichen zugeordnet: